Vorstellung des Gesamtkonzeptes zur Sicherung der Burgruine Neuscharfeneck

Die Burgruine ist zur Zeit für die Öffentlichkeit gesperrt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Während der Vorstands- und Ausschusssitzung am 16.09.2020 im Gemeindehaus der Gemeinde Flemlingen, wurde durch Herrn Architekt Sattel, das Gesamtkonzept zur Sicherung der Burgruine Neuscharfeneck vorgestellt. Das Sanierungskonzept sieht eine Sicherung der Anlage in fünf Blöcken vor:

  • Akutmaßnahmen
  • Verkehrssicherung 1
  • Verkehrssicherung 2
  • Bestandssicherung 1
  • Bestandssicherung 2

Für alle Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro veranschlagt.
Zunächst sind die Maßnahmen 1. und 2. dringlich, um nicht die Absperrung der Anlage in großräumigem Umfang zu riskieren.

 

Akutmaßnahmen

Die Akutmaßnahmen beinhalteten die Entfernung oder Sicherung loser Mauersteine und die Beseitigung von Bewuchs auf Mauerkrone im Bereich der Schildmauer (rot in der Abbildung markiert). Somit soll verhindert werden, dass weitere teils große Steine, auf die Zugangswege und in den Halsgraben abstürzen. Weiterhin eine zusätzliche Absperrung vor dem Haupttor, da das Kernmauerwerk des Torturms eine akute Absturzgefahr von Steinen in sich birgt. Jüngst ging ein Basketball großer Verbund aus Sandstein und Mörtel ab, der es den gesamten Zugangsweg hinunter bis zur Hangkante in Richtung Dernbach schaffte, bevor er zum liegen kam. Ein fest eingebautes Eisentor im Torbogen soll verhindern, dass während der gesamten Maßnahmen Besucher in die Anlage eindringen, was leider durch überklettern des Bauzaunes, immer wieder passiert.

Die Kosten für dieser Maßnahmen werden mit rund 9.000 Euro kalkuliert.

Für ein dauerhaftes Sicherungstor können rund 5.000 Euro angesetzt werden.

 

Verkehrssicherung 1

3/4 freischneiden des Geländes, entfernen von Mauerbewuchs, die Sicherung, Abtragung, Neuaufbau des Mauerwerks Haupttor des Kernmauerwerks Torturm, Verfugung und Sanierung der Turmkammer. Sanierung der Treppenstufen und Ergänzung der Handläufe.
14 Felsenturm Oberburg, Bewuchs entfernen, Sicherung durch Maueranker und Nadelanker, Mauerwerk abnehmen und neu Vermauern, Verfugen, Hohlraumverfüllung.
18 Zwinger (süd) und Zentralfelsen, Ergänzung Geländer, Beseitigung von Bewuchs, Kernmauerwerk sichern und verfugen, Mauerwerk teilweise abtragen, Neuaufbau, Verfugen.

Die Kosten für die Verkehrssicherung I werden mit 670.000 Euro kalkuliert.

Nach Abschluss dieser Maßnahme kann die Burg wieder für Besucher kontrolliert geöffnet werden. Führungen im Bereich Vorburg südlicher Zwinger und die Begehung der Schildmauer sind gefahrlos möglich. Auch während der folgenden Baumaßnahmen 3 bis 5 welche die Sicherung der gesamten übrigen Anlage vorsieht, kann die Burg im genannten Umfang für Führungen mit Voranmeldung geöffnet bleiben.

 

Weitere Vorgehensweise

  • Facebook Spendenaufruf / für Einzelmaßnahme z.B. Crowdfunding
  • Spenden-Anschreiben an Firmen, Stiftungen etc.
  • Termin im November Generaldirektion Kulturelles Erbe in Mainz
  • Beantragung der Zuschüsse von Land, Bund und EU.


Letztere nimmt viel Zeit in Anspruch, daher sind Spendenaufrufe sofort wichtig, da bis zur Bewilligung der Zuschüsse und vor deren Auszahlung, ein großer Teil des Restbetrages (rund 50%) verfügbar sein muss. Verein und Gemeinde sind nicht in der Lage derartige Beträge auch nur im Ansatz aufzubringen. Die Einnahmen des Vereins sind aufgrund der Sperrung und die Corona Pandemie auf dem tiefsten Punkt der Vereinsgeschichte angekommen.

 

Hier helfen nur noch Spenden in großem Umfang

Der wirtschaftliche und touristische Erfolg, der durch Weinbau geprägten Region Südpfalz, begründet sich zu einem großen Teil auf der außerordentlichen historischen Bedeutung und die dadurch vorhandene Vielfältigkeit an Kulturdenkmälern. Daher muss uns allen daran gelegen sein, diese Kulturdenkmäler zu erhalten und somit die Attraktivität der Region für die nächsten Generationen zu sichern.

Mit Vorlage des Gutachtens, welches die Belange des Umwelt und Naturschutzes, durch eine Sanierung in einzelnen in sich abgeschlossenen Abschnitten berücksichtigt, wurde bereits bei der unteren Naturschutzbehörde eine entsprechende Genehmigung beantragt.