Am 09.11.2020 fand eine Videokonferenz mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) in Mainz statt. Teilnehmer waren neben Herrn Dr. Metz und Frau Dr. Hahn von der GDKE, Herr Alexander Schweitzer MdL, Dr. Denis Alt Staatssekretär, Herr Sattel Architekt, Peter Henrich Ortsbürgermeister und Volker Lahr (1. Vorsitzender des Scharfeneck Vereins). Letztlich wurde klar, dass die GDKE nicht über ein ausreichendes Budget verfügt, um maßgeblich die bevorstehende Stabilisierung der Burgruine Neuscharfeneck zu unterstützen. Seitens der GDKE wurde dem Verein und der Gemeinde Unterstützung und Beratung zugesagt wie die enorme Summe über Fördermittel des Landes und des Bundes zu beantragen sind. Verein und Gemeinde haben deutlich gemacht, dass lediglich zwei Möglichkeiten bleiben um die Anlage langfristig zu retten. Entweder das Land nimmt die Burg in seine Obhut, eine Möglichkeit die durch Artikel 40 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung unterstützt wird, welche besagt, dass die Kulturdenkmäler des Landes in die Obhut des Staates zu nehmen sind, um sie zu erhalten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, oder die Finanzierung der Maßnahmen wird zu 90 % von Land und Bund über Sonderfördermittel erbracht. Im ersten Falle müsste das Land 100 % der Kosten übernehmen. Beispiele sind Ruinen im Landes-Eigentum wie Meistersel (Maßnahme abgeschlossen) oder Anebos und Münz (Maßnahmen stehen bevor). Letztlich macht es für die Öffentlichkeit keinen Unterschied ob die Eigentumsverhältnisse Kommunal oder beim Land liegen. Zudem wurde die historische und baugeschichtliche Bedeutung von Neuscharfeneck durch unseren Historiker Rolf Übel noch einmal in einer schriftlichen Abhandlung herausgestellt.
Auf Grund der bisherigen Reaktionen Seitens der GDKE ist die Möglichkeit „Zwei“ wohl ins Auge zu fassen. Das nun stattgefundene Beratungsgespräch mit Frau Dr. Weber zeigte der Gemeinde und dem Verein nun einen Weg auf, einen für 2021 ausgewiesenen Sonderetat für Kulturdenkmäler seitens des Bundes zu beantragen. Die Beantragung umfasst zunächst die dringenden Verkehrssicherungsmaßnahmen in Höhe von 1,64 Mio. Euro für 3 Jahre. Unterstützung und Fürsprache erhält die Gemeinde und der Verein seitens der Politik. Daher besteht Zuversicht, dass die Maßnahmen evtl. noch in 2021 begonnen und innerhalb 3 Jahren abgeschlossen werden können. Erst dann kann die Burg wieder für organisierte Führungen geöffnet werden.
Die Restsumme von rund 160.000 Euro könnte von Gemeinde und Verein innerhalb von 3 Jahren durch weitere Spenden wohl aufgebracht werden. Der Scharfeneck e.V. bedankt sich bei allen Spendern für die bisherigen und zukünftige Geld- und Sachspenden. Dank dieser Zuwendungen konnten die nötigen Gutachten bezahlt werden, welche überhaupt erst die Möglichkeit für eine Sanierung schaffen.
Wenn mit Zuversicht von einer 90% Finanzierung über Sondermittel des Landes und des Bundes ausgegangen wird, muss dennoch eine Restsumme von rund 500.000 Euro durch Gemeinde und Verein für das Gesamtvorhaben erbracht werden, ohne die Preissteigerung der nächsten Jahre zu berücksichtigen. Nach Beginn der Verkehrssicherungsmaßnahmen werden die Anträge für die Finanzierung der anschließenden Substanz-Sicherung gestellt, welche weitere 4 bis 6 Jahre in Anspruch nehmen wird und rund 3,3 Mio Euro kostet. Aus den genannten Gründen heraus bittet der Scharfeneck e.V. um weitere Spenden.
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