Burgordnung

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So wollen und gebieten Wir derohalben hiermit einem jeden bei höchster Straf und unserer Ungnad, dass er sich des gräulich Fluchen und Schwärnuß, Gotteslestern und Verachtung Gottes enthalten soll.

Zum anderen gebieten Wir, es soll niemand über den anderen spöttische und neidische Scheltworte ausgießen, soll auch niemand den andern bei Verlierung seiner rechten Faust einen barschen Streich oder Maulschell geben, noch weniger einen anderen blutrünstig machen oder ein Schwert oder Dolch über ihm zücken bei Verlierung seines Haupts.

Auch gebieten Wir, da wir oft verreisen, dass das Gesinde nicht untereinander lebt und schwebt als es dem Sprichwort gleichkommt, wann die Katz aus dem Haus ist, so laufen die Mäuse auf den Bänken und wollen auf niemand nichts geben. Dem also vorzukommen, befehlen Wir euch, euch wohl still und züchtig zu verhalten, als ob Wir zugegen wären.

Auch sehen und erkennen Wir auch alle Unordnung, wann sie zu Tisch gehen oder stürzen oder laufen gleich zu Tisch wie die Sau zum Trog. So sollen züchtig und still fortessen und kein Geschrei oder Gelächter haben.

Auch sollen diejenigen, die auf dem Feld zu tun haben, sich allzeit bei rechter Zeit zur Burg begeben. Wir verbieten ihnen, ohne Ursach über Nacht aus dem Haus zu bleiben. Weiter sollen sie sich nach getaner Tagesarbeit zeitig schlafen machen, damit Wir Ruhe vor ihnen haben und das Licht nicht unnötig verbrannt wird.

Solches haben Wir vorgelesen, damit ihr euch danach richten sollt.

Gegeben, versiegelt und vorgelesen auf Schlos Scharpfeneck, dem Sambstag vor Martini Anno 1577.

Heinrich Graf von Löwenstein, Herr von Scharfeneck.

(Der gesamte Text ist im Burgführer zu finden)